Autovermietung in Busan Station

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Busan Station

Diese Station befindet sich in Hyupsung Marina G7 im Gebäude A. Sie finden unsere Station in Unit 307 in der 3. Etage.

Sie befindet sich neben dem Bahnhof Busan und ist über eine Brücke mit dem Bahnhofsgebäude verbunden. Verlassen Sie den Bahnhof Busan durch Ausgang 10 und überqueren Sie die Brücke.

Service an der Station

  • Sie können Zeit am Schalter sparen, indem Sie online das beschleunigte Einchecken aktivieren. Geben Sie einfach Ihre Führerschein- und Kontaktinformationen ein, die normalerweise bei der Abholung erfasst werden. Dann sind wir bereit, wenn Sie ankommen. Und im Handumdrehen sind Sie unterwegs und bald am gewünschten Ziel!

  • An dieser Station nicht verfügbar

    Umgehen Sie die Warteschlangen an der Autovermietung und checken Sie direkt über das Touchscreen-Terminal von Alamo ein. Wenn Sie am Terminal einchecken, wird Ihre Mietvereinbarung in der Größe eines Belegs ausgedruckt. Begeben Sie sich anschließend zu Ihrem Mietwagen auf dem Parkplatz. Zeigen Sie am Ausfahrtsschalter einfach Ihre Mietvereinbarung und Ihren Führerschein vor und schon kann es losgehen.

  • An dieser Station nicht verfügbar

    Sie können sich den Umweg über den Schalter oder den Stand sparen. Begeben Sie sich einfach direkt zu Ihrem Mietwagen.

    Zur Nutzung dieses optionalen kostenlosen Service müssen Sie online „Beschleunigtes Einchecken“ aktivieren und dann die Option „Schalter überspringen“ auswählen. Voraussetzung ist, dass Sie Ihre Versicherungsoptionen bestätigen, den allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Mietvereinbarung zustimmen und eine gültige Kreditkarte angeben (Ihnen werden erst nach Rückgabe des Fahrzeugs Gebühren berechnet). Drucken Sie einfach Ihre Mietvereinbarung aus und bringen Sie sie bei der Abholung mit. Gehen Sie direkt zu Ihrem Mietwagen, zeigen Sie dem Personal am Stand Ihre Mietvereinbarung und Ihren Führerschein – und schon geht es los zu Ihrem gewünschten Ziel.

  • An dieser Station nicht verfügbar

    Abholung außerhalb der Geschäftszeiten:

    Die Abholung Ihres Fahrzeugs nach Geschäftsschluss unserer Station ist bei Alamo ganz einfach. Für die Abholung außerhalb der Geschäftszeiten sind möglicherweise einige zusätzliche Schritte erforderlich, die Sie bitte Ihrer Bestätigungs-E-Mail entnehmen.

    Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten:

    Die Rückgabe Ihres Fahrzeugs nach Geschäftsschluss unserer Station ist bei Alamo ganz einfach. Wir informieren Sie darüber, wo Sie das Fahrzeug parken können. Legen Sie anschließend einfach die Schlüssel in den Rückgabekasten und die Rückgabe ist abgeschlossen.

Richtlinien zur Anmietung

  • Alle zusätzlichen Fahrer müssen alle Mietanforderungen erfüllen. Zusätzliche Fahrer müssen sich gemeinsam mit dem Hauptmieter am Schalter vorstellen. Ein zusätzlicher Fahrer kann nur an der Abholstation in den Vertrag aufgenommen werden. Die Gebühr für zusätzliche Fahrer beträgt 10.000,00 KRW pro Tag.

  • Das Mindestalter für das Führen aller Fahrzeuge beträgt 21 Jahre. Es gibt kein Höchstalter für Vermietungen. Für alle Mieter zwischen 21 und 25 Jahren, die einen Kleinwagen, Kompaktwagen, Mittelklassewagen, Standardwagen, Oberklassewagen oder Kleinbus anmieten möchten, fällt eine Gebühr für junge Fahrer von 15.000,00 KRW pro Tag an. Für alle Mieter zwischen 21 und 25 Jahren, die einen Premium- oder Luxusklassewagen sowie ein Elektrofahrzeug anmieten möchten, fällt eine Gebühr für junge Fahrer von 30.000,00 KRW pro Tag an.

  • Fahrten mit dem Fahrzeug in andere Länder sind nicht gestattet.

  • Die Haftungsbeschränkung (CDW) ist eine optionale Absicherung, die die Haftung des Mieters bei Beschädigung oder Diebstahl des Fahrzeugs reduziert, wenn keine verantwortliche Drittpartei festgestellt wird.


    Wenn die Haftungsbeschränkung (CDW) in der Reservierung nicht bereits enthalten ist, kann dieser Schutz erworben werden. Wird diese erworben oder ist im Preis inbegriffen, reduziert sich die Selbstbeteiligung für alle Fahrzeugkategorien auf 500.000,00 KWR. Die Selbstbeteiligung ist immer bei Beschädigung, Verlust, ausbleibender Rückgabe oder Diebstahl eines Fahrzeugs fällig. Wenn die Haftungsbeschränkung (CDW) nicht in der Anmietung enthalten ist oder abgelehnt wird, haftet der Mieter bei Beschädigung, Verlust oder Diebstahl bis zur Höhe des Gesamtwerts des Fahrzeugs.

    Vor dem Erwerb der Haftungsbeschränkung (CDW) sollten Sie überprüfen, ob Ihre private Versicherung Schäden, Diebstahl, Umsatzverluste, Bearbeitungsgebühren, Wertminderung und Abschlepp-, Lagerungs- oder Pfändungskosten ausreichend abdeckt. Wird die Haftungsbeschränkung (CDW) abgelehnt, muss der Mieter diese Gebühren zahlen und bei seiner Versicherung selbst eine Erstattung beantragen. Die Haftungsbeschränkung (CDW) ist keine Versicherung.

  • Einweganmietungen sind derzeit nicht zulässig.

  • Wir tanken für Sie auf: Mit dieser Option kann der Mieter nach der Rückgabe den verbrauchten, aber nicht ersetzten Kraftstoff bezahlen. Der Preis pro Liter liegt in diesem Fall über dem lokalen Kraftstoffpreis.


    Kraftstoff im Voraus bezahlen: Bei dieser Option kann der Mieter zum Zeitpunkt der Anmietung eine Tankfüllung bezahlen und das Fahrzeug mit leerem Tank zurückgeben. Nicht genutzter Kraftstoff wird nicht zurückerstattet. Im Voraus bezahlter Kraftstoff ist 5 % günstiger als der lokale Kraftstoffpreis.

    Kunde tankt auf: Mit dieser Option kann der Mieter das Fahrzeug mit demselben Kraftstoffstand wie bei der Anmietung zurückgeben und so zusätzliche Kraftstoffkosten vermeiden.

  • Die persönliche Unfallversicherung ist eine optionale Absicherung, die dem Mieter und den Mitfahrern die Kosten für Unfalltod und Kosten für medizinische Versorgung und Krankentransport nach einem Unfall in Höhe von bis zu 15.000.000,00 KRW für alle Mitfahrer einschließlich Fahrer erstattet, bis zur maximalen Anzahl an zugelassenen Mitfahrern im Fahrzeug. Der Versicherungsschutz umfasst auch Schutz bei Unfalltod in Höhe von 100.000.000,00 KRW.

  • Alle Kreditkarten namhafter Anbieter, ausgestellt von American Express, MasterCard, VISA oder JCB, werden akzeptiert. Alle vorgelegten Karten müssen auf den Namen des Mieters ausgestellt sein. Prepaidkarten, Bargeld, Schecks sowie Debitkarten werden nicht akzeptiert. Bei einer Online-Transaktion durch den Mieter müssen Name und Nummer auf der Kreditkarte mit dem Namen und der Nummer übereinstimmen, die für die Online-Transaktion gespeichert wurden. Es ist keine Kaution als Voraussetzung für eine Anmietung erforderlich.

  • Die Pannenhilfe (RAP) ist ein optionaler 24-Stunden-Notdienst, einschließlich Schlüsseldienst (wenn die Schlüssel im Fahrzeug eingeschlossen sind), Starthilfe, Kraftstoffversorgung und Reifenpannendienst. Wenn kein aufgepumpter Reservereifen verfügbar ist, wird das Fahrzeug abgeschleppt. Die Kosten für einen Ersatzreifen sind nicht durch RAP gedeckt.


    Vor dem Erwerb der Pannenhilfe (RAP) wird empfohlen, festzustellen, ob die private Versicherung ausreicht, um diese Gebühren abzudecken. Wird die Pannenhilfe (RAP) abgelehnt, muss der Mieter die entsprechenden Gebühren zahlen und bei seiner Versicherung selbst eine Erstattung beantragen. RAP ist keine Versicherung.

  • Alle Fahrer müssen einen gültigen Führerschein vorlegen. Ausländische Mieter müssen darüber hinaus einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen, z. B. einen Reisepass oder staatlich ausgestellten Personalausweis. Zusätzlich müssen alle Mieter bei der Abholung des Fahrzeugs eine gültige Kreditkarte vorlegen, die auf den Namen des Mieters ausgestellt ist.


    Wenn sich die Sprache des Führerscheins ausländischer Mieter und dessen Alphabet von denen des Mietlandes unterscheiden, ist auch ein internationaler Führerschein erforderlich. Zur Vermeidung möglicher Bußgelder raten wir Mietern, eigenständig zu prüfen, ob ausländische Fahrer einen internationalen Führerschein mitführen müssen. Mieter mit einem Führerschein aus einem Land, das nicht dem Abkommen über internationale Führerscheine angehört, sollten eine beglaubigte Übersetzung mit sich führen. 

  • Die Haftpflichtversicherung (TPL) ist in allen Reservierungen enthalten und erfüllt oder übersteigt die mindestens erforderliche Haftpflichtversicherung für Dritte gegen Tod, Körperverletzung und Sachschäden. Die Deckung der Haftpflichtversicherung ist für Personen- und Sachschäden unbegrenzt und für Fahrzeugschäden auf 100.000.000,00 KRW beschränkt. Die Kunden haften für Schäden, die diese Grenze überschreiten.

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